VZS: Qualitätscharta mit Vergütungen für Pendler ist schon lange spruchreif
In letzter Zeit häufen sich in der Verbraucherzentrale wieder die Klagen für Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr und manchmal auch für diesbezügliches schlechtes Informationsmanagement. Besonders die Pendler sind davon betroffen, sind sie es doch die noch zusätzlich Zeit unterwegs verlieren und zudem noch bei der Arbeit mit Schwierigkeiten rechnen müssen. Leichter erträglich für die betroffenen VielfahrerInnen wird die Sache durch vorgesehene Vergütungen.
Mit Hilfe der Landesabteilung Mobilität wurde bereits im Frühjahr zwischen der Landesabteilung, Trenitalia und Verbraucherzentrale eine unterschriftsreife Vereinbarung zur Abhilfe des Problems der Verspätungen ins Auge gefasst. Doch bis heute wurde die schon seit Jahren ausstehende und gesetzlich vorgesehene Qualitätscharta bei Trenitalia nicht verwirklicht. Somit werden den PendlerInnen wesentliche Fahrgastrechte vorenthalten. Vorgesehen ist, dass die von Trenitalia für Verspätungen an das Land zu entrichtenden Strafzahlungen den von übermäßigen Verspätungen betroffenen PendlerInnen in Form eines Bonus rückerstattet werden. Der Bonus soll dabei ohne eigenes Gesuch direkt auf den Südtirol-Pass aufgebucht werden.
Wir rufen somit den Mobilitätslandesrat Florian Mussner auf, entsprechende Strafen für die Verzögerungen bei der Einführung der Qualitätscharta, wie im Dienstvertrag von Trenitalia vorgesehen, auszusprechen. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) meint dazu: „ Die Güte des öffentlichen Personennahverkehrs sieht man auch dann, wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Die Qualitätscharta sollte hier Abhilfe schaffen, doch unverständlicherweise wird dieses wichtige Instrument sabotiert.“