Haftpflichtversicherungen

News

02.01.2023
02.01.2023

Die Wintersaison in den Skigebieten ist gestartet und mit ihr die Unfallgefahr auf den Pisten. Bereits mit der letzten Wintersaison hat der Gesetzgeber strenge Regeln für die Skipisten-Nutzer in Italien festgelegt. Darunter auch die Versicherungspflicht für alle Wintersportler:innen. Demnach sind alle Skifahrer:innen und Snowboarder:innen, die sich auf der Skipiste vergnügen wollen, verpflichtet, sich durch eine private Haftpflichtversicherung abzusichern.

Infos

Welche Klauseln müssen unbedingt enthalten sein?

  • Versicherungssumme mindestens 2.000.000 Euro;
  • der prozentuelle Anteil der Arbeiten, die an andere Unternehmen weitergegeben werden (auch bei 100%);
  • die Versicherungsprämie als Einmalprämie für die gesamte Dauer der Arbeiten;
  • am Ende des Versicherungszeitraumes erlischt der Vertrag ohne Kündigungspflicht;

 

Was deckt diese Versicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die zivilrechtliche Haftung des Bauherrren:

  • Wenn er als Auftraggeber von Sanierungs- und/ oder Neubauarbeiten sowie außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten ausführen lässt, die Wohngebäude betreffen.
  • Wenn er selbst Sanierungs- und/ oder Neubauarbeiten oder außerordentlicher Instandhaltungsarbeiten durchführt, die Wohngebäude betreffen.


 

Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflichtversicherung deckt bis zum versicherten Höchstbetrag ersatzpflichtige Schäden, die der/die Versicherte oder seine/ihre Haushaltsmitglieder sowie Personen, die ständig in seinem/ihrem Haushalt leben, verursachen. Üblicherweise sind auch von Haushaltspersonal verursachte Schäden inbegriffen.

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