05.10.2023
Die zur Bekämpfung der Inflation erforderlichen Maßnahmen gehen weit über die freiwillige Verpflichtung der großen Vertriebs- und Produktionsunternehmen hinaus, von Oktober bis Dezember keine Preiserhöhungen und/oder -nachlässe auf ein von den Unternehmen selbst gewähltes Warenpaket zu gewähren. Vielfach hatten sich die Preise im letzten Jahr bereits verdoppelt, wobei im Sommer unverhältnismäßig hohe Spitzenwerte der Erhöhungen festgestellt wurden.