09.07.2020
Die Europäische Kommission hat keinen Einspruch gegen das von Italien geplante Dekret über die verpflichtende Herkunftsangabe bei verarbeitetem Schweinefleisch, wie Schinken und Wurstwaren, eingelegt. Anfang Juli ist die Frist für den Einspruch verfallen, ohne dass aus Brüssel ein Einspruch erfolgt wäre, sodass die neuen italienischen Bestimmungen als akzeptiert gelten.