11.11.2015
Bankenschiedsgericht: Fiditalia muss 2.200 Euro erstatten
Herr G. hatte 2011 einen Ratenkredit bei Fiditalia aufgenommen. 2014 hatte er dann beschlossen, den Kredit bereits vor Fälligkeit zurückzuzahlen, also eine “vorzeitige” Tilgung vorzunehmen. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass ein Teil der bei Vertragsabschluss bezahlten Kommissionen zurückgegeben werden muss, da die dazugehörigen Leistungen nur anteilig in Anspruch genommen wurden (vgl. Bankeneinheitstext Art. 125-sexies, 1. Absatz).
Herr G. hatte 2011 einen Ratenkredit bei Fiditalia aufgenommen. 2014 hatte er dann beschlossen, den Kredit bereits vor Fälligkeit zurückzuzahlen, also eine “vorzeitige” Tilgung vorzunehmen. Für solche Fälle sieht das Gesetz vor, dass ein Teil der bei Vertragsabschluss bezahlten Kommissionen zurückgegeben werden muss, da die dazugehörigen Leistungen nur anteilig in Anspruch genommen wurden (vgl. Bankeneinheitstext Art. 125-sexies, 1. Absatz).