31.08.2016
Seit Dezember 2014 gilt für Lebensmittel EU-weit die verpflichtende Allergenkennzeichnung. Auch in der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung müssen die Gäste über die in den Speisen enthaltenen Allergene informiert werden. In Südtirol müssen die Betriebe ab 1. September ein schriftliches Dokument aufliegen haben und das Personal, welches mündliche Auskünfte erteilen kann, entsprechend instruieren.