Verwaltungsgericht: Höhenbegrenzer sind nicht erlaubt!
Das Regionale Verwaltungsgericht Trentino-Südtirol hat im Frühjahr 2019 geurteilt, dass die Höhenbegrenzer auf dem Parkplatz vor dem „Haus des Apfels“ in Terlan nicht zulässig sind und daher entfernt werden müssen.
Mit diesen Höhenbegrenzern sollte die Zufahrt zum Parkplatz für Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 2,10m verhindert werden. Ein Teil des Parkplatzes war exklusiv für Autos reserviert, und Campingfahrzeuge waren von der Nutzung komplett ausgeschlossen worden.