19.11.2019
Aufgrund des starken Regens und der ausgiebigen Schneefälle kam es in der letzten Woche zu verbreiteten und andauernden Stromausfällen.
Die betroffenen Personen haben bei längeren Ausfällen, auch im Falle höherer Gewalt, Anrecht auf eine Entschädigung.
Eine automatische Entschädigung steht dann zu, wenn die eine Unterbrechung mehrere Stunden andauert. Die genaue Stundenanzahl hängt dabei von der Bevölkerungsdichte der jeweiligen Gemeinde ab: