05.10.2018
Ab November laufen die Verjährungsfristen für die Ablösung aus
Den Inhabern von sogenannten „schlafenden“ Finanzbeziehungen bleibt nur noch wenig Zeit, um die vergessenen und seit mehr als 20 Jahren nicht bewegten Beträge auf Kontokorrenten, Depots und Sparbüchern, aber auch Aktien, Anleihen, Sparbriefe, Investmentfonds sowie Zirkularschecks einzufordern, die nicht innerhalb der Verfallsfrist ab- oder eingelöst wurden.
Den Inhabern von sogenannten „schlafenden“ Finanzbeziehungen bleibt nur noch wenig Zeit, um die vergessenen und seit mehr als 20 Jahren nicht bewegten Beträge auf Kontokorrenten, Depots und Sparbüchern, aber auch Aktien, Anleihen, Sparbriefe, Investmentfonds sowie Zirkularschecks einzufordern, die nicht innerhalb der Verfallsfrist ab- oder eingelöst wurden.