Wer bei der Meldung behilflich ist
Termin auf 1. April 2019 verschoben
Gemäß Haushaltsgesetz für 2018 müssen auch jene Umbauarbeiten, die eine effektive Energieeinsparung nach sich ziehen, und auf einen Steuerbonus von 50% Anrecht geben, sowie der Ankauf von Haushaltsgeräten der Energie-Klassen A und A+ (im Rahmen des Möbel-Bonus) telematisch an ENEA gemeldet werden.
Innerhalb wann muss die Meldung gemacht werden?