Aromen dürfen verarbeiteten Lebensmitteln als Zutat zugesetzt werden, um ihnen einen besonderen Geruch oder Geschmack zu verleihen. Mit einem Gramm Aroma lässt sich etwa ein Kilogramm eines Lebensmittels aromatisieren.
Aromen müssen in der Zutatenliste angegeben werden. Wird dort lediglich „Aroma“ als Zutat genannt, kann man davon ausgehen, dass dieses im Labor chemisch hergestellt wurde. Die frühere Unterscheidung zwischen künstlichen und naturidentischen Aromen wird heute nicht mehr gemacht.