Sehr oft schon wurde uns die Frage gestellt, wer beim Wohnungsverkauf in einem Kondominium die Kosten für außergewöhnliche Instandhaltungen trägt, wenn diese bereits vor dem Verkauf genehmigt und beschlossen wurden.
Probleme gibt es meistens dann, wenn per Versammlungsbeschluss und ohne das Wissen des neuen Besitzers solche Instandhaltungen, Wartungen, Umstrukturierungen oder Neuerungen beschlossen wurden, und diese erst ausgeführt werden, wenn die Wohnung bereits Besitzer gewechselt hat.