22.11.2017
VZS: Gemeinden sollten bald aktiv werden
Im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenzen hatte der Landtag im August die Durchführungsverordnung für die Trinkwassertarife in Südtirol beschlossen (DLH Nr. 29 vom 16.08.2017). Die Verordnung setzt die Vorgaben des entsprechenden Landesgesetzes um (LG 8/2002, Art. 8), welches wiederum auf den Grundsätzen der EU-Richtline 2000/60/EG fußt.
Im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenzen hatte der Landtag im August die Durchführungsverordnung für die Trinkwassertarife in Südtirol beschlossen (DLH Nr. 29 vom 16.08.2017). Die Verordnung setzt die Vorgaben des entsprechenden Landesgesetzes um (LG 8/2002, Art. 8), welches wiederum auf den Grundsätzen der EU-Richtline 2000/60/EG fußt.