21.02.2018
Teures Versehen
VZS: alte Scheckhefte kontrollieren und Vermerk anbringen, um nicht am Justiz-Marterpfahl zu landen!
Im Juli 2017 wurden die Strafen bei Verletzung der Bestimmungen gegen Geldwäsche erneut verschärft. Unter anderem wurde die Strafe angehoben, falls man der Pflicht, Schecks mit einem Betrag von über 1.000 Euro zwingend mit dem Vermerk „nicht übertragbar“ auszustellen, zuwider handelt.